Hier das Urteil:
Klaus Maurischat und Mark Vornkahl, die Gründer von GoMoPa
Klaus Maurischat
Lange Straße 38
27313 Dörverden
Das in diesem Verfahren ausschließlich diese Betrugsache verhandelt wurde, ist das Urteil gegen Klaus Maurischat recht mäßig ausgefallen.
Zusammenfassung der Verhandlung vom 24.04.2006 vor dem Schöffengericht des AG Krefeld in der Sache gegen Klaus Maurischat und Mark Vornkahl.
Zur Hauptverhandlung erschienen:
Richter Dr. Meister, 2 Schöffen,
Staatsanwalt, Angeklagter Klaus Maurischat, vertr. durch RA Meier, Berlin; aus der U-Haft zur Verhandlung überführt.
1. Eine Gerichtsvollzieherin stellt unter Ausschuss der Öffentlichkeit eine Urkunde an den Angeklagten Maurischat zu.
2. Bei Mark Vornkahl wurde im Gerichtssaal eine
Taschenpfändung vorgenommen.
Beginn der Hauptverhandlung
Die Beklagten verzichten auf eine Einlassung zu Beginn.
Nach Befragung des Zeugen Denfeld zum Sachverhalt wurde die
Verhandlung auf Wunsch der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern unterbrochen.
Der Angeklagte Maurischat gab nach Fortsetzung der
Hauptverhandlung Folgendes zu Protokoll:
Er sähe ein, dass das Geld auf das falsche Konto gegangen sei und nicht dem eigentlichen Verwendungszweck zugeführt wurde. Das Geld sei aber zurückgezahlt worden und er distanziere sich ausdrücklich von einem Betrug.
Schließung der Beweisaufnahme
Der Staatsanwalt verließt sein Plädoyer
Er halte am Vorwurf des Betruges fest. Mit Hinweis auf die einschlägigen Vorstrafen des Angekl. Maurischat und auf laufende Ermittlungsverfahren, beantrage er ein Strafmaß von 1 Jahr und 6 Monaten.
Er halte dem Angeklagten zu Gute, dass dieser
Wiedergutmachung geleistet habe, und dass dieser geständig war. Zudem läge die letzte Verurteilung wegen Betruges 11 Jahre zurück. Auch sei der Geschädigte nicht in existentielle Not geraten, wobei der Staatsanwalt nicht über noch laufende Verfahren hinweg sehen könne. Er läge aber dem Angeklagten Maurischat nahe, keine weiteren
Aktivitäten im Bezirk der Staatsanwaltschaft Krefeld auszuüben, insbesondere möchte er, dass keine weiteren Anleger im Bezirk der Staatsanwaltschaft Krefeld durch GoMoPa akquiriert werden.
Die Freiheitsstrafe soll zur Bewährung ausgesetzt werden.
Plädoyer des Verteidigers des Angekl. Maurischat, Herrn RA Meier
Er schließe sich, wie (in der Unterbrechung) vereinbart, dem Staatsanwalt an.
Es stimme, dass sein Mandant Fehler in seiner Vergangenheit gemacht habe, und dass er auch diesmal einen Fehler begangen haben könnte, jedoch sei der Hinweis wichtig, dass sein Mandant aus diesen Fehlern gelernt habe.
Der Angeklagte haben das letzte Wort.
Maurischat sagt, es sei bereits alles gesagt worden.
Unterbrechung zu Hauptverhandlung. Der Richter zieht sich mit den Schöffen zur Beratung zurück.
Urteilsverkündung:
Der Angeklagte wird des gemeinschaftlichen Betrugs für schuldig befunden.
Der Angeklagte Klaus Maurischat wird zu einer
Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Diese wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Bewährungszeit wird auf 3 Jahre festgesetzt.
Der Haftbefehl gegen Klaus Maurischat wird aufgehoben.
Der Angeklagte trage die Kosten des Verfahrens.
Urteilsbegründung
Der Richter erklärt, dass eine Täuschung des Geschädigten
vorliegt und somit keine Untreue in Betracht kommen kann.
Die Fragen, ob es sich um einen Anlagebetrug handele sei irrelevant. Er hält den Angeklagten die geleistete Wiedergutmachung zu Gute.
Ebenso ist das Geständnis für die Angeklagten zu werten. Zudem liegt die letzte Verurteilung des Angeklagten Maurischat 11 Jahre zurück.
Die Parteien verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Mit dem heutigen Urteil endet ein Kapitel in der
Betrugssache Goldman Morgenstern & Partners, Klaus Maurischat und Mark Vornkahl.
Alle GoMoPa.net Verantwortlichen, Maurischat, Vornkahl und Henneberg sind nun vorbestrafte Abzocker und Betrüger und die Zukunft der Pseudoklitsche GoMoPa.net sieht duster aus.
Mir dem Geständnis der beiden ABZOCKER MAURISCHAT UND VORNKAHL vor Gericht bricht ein jahrelang
aufrechterhaltenes Lügengeflecht von einigen primitiven Betrügern zusammen. Gewohnheitsverbrecher und Denunzianten,
die rechtschaffene Personen und Firmen in ihren Verbrecherforen kriminalisierten.
2009/10/13
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